Die Bekämpfung der Geldwäscherei beschäftigt Notariate und Anwaltskanzleien in der Schweiz seit Jahren. Mit der Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG), die am 1. Oktober 2026 in Kraft getreten ist, wurde der Anwendungsbereich auf bestimmte Beratertätigkeiten erweitert.
Der diesjährige Notariatskongress hat gezeigt, dass die Branche das Thema ernst nimmt. Viele Kanzleien fragen sich aktuell, was die neuen Anforderungen für ihre täglichen Abläufe bedeuten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und zeigt, wie ACEO Business eine praxisnahe Umsetzung unterstützt.
Was sich seit Oktober 2026 geändert hat
Neu fallen auch bestimmte Tätigkeiten als Beraterin oder Berater unter das GwG. Erfasst sind insbesondere die Planung oder Durchführung von:
- Kauf oder Verkauf von Grundstücken
- Gründung, Führung oder Verwaltung von Gesellschaften und anderen Rechtseinheiten
- Kauf oder Verkauf von Unternehmen
- weiteren gesetzlich definierten Geschäften
Ob eine Kanzlei betroffen ist, hängt nicht vom Berufsfeld ab, sondern von der konkret ausgeübten Tätigkeit. Die gesetzlichen Ausnahmen bleiben bestehen, etwa für Tätigkeiten in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren.
Fällt eine Tätigkeit unter das GwG, müssen die Sorgfaltspflichten erfüllt werden. Dazu gehören insbesondere:
- Identifikation der Vertragspartei
- Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Personen
- risikoorientierte Beurteilung der Geschäftsbeziehung
- nachvollziehbare Dokumentation und Aufbewahrungder Belege
Die Herausforderung liegt im Nachweis
Neben der fachlichen Beurteilung stellt vor allem die langfristige Dokumentation Kanzleien vor Herausforderungen. Welche Tätigkeiten waren GwG-relevant? Wie wurde das Risiko einer Geschäftsbeziehung beurteilt? Wer hat die Einstufung vorgenommen, und wo liegen die Nachweise?
Diese Fragen können lange nach Mandatsabschluss relevant werden. Die Belege müssen mindestens zehn Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt werden und bei einer Prüfung auffindbar sein.
Kanzleien sollten deshalb frühzeitig klären, ob ihre Tätigkeiten unter den erweiterten Anwendungsbereich fallen und ob sie sich einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) anschliessen müssen. Die SRO gibt den regulatorischen Rahmen vor und stellt die Grundlagen für die Risikobeurteilung bereit, etwa das Formular 05B der SRO des Schweizer Notarenverbandes.
Wer seine Prozesse heute strukturiert aufbaut, schafft Transparenz, reduziert Rückfragen und ist bei späteren Prüfungen klar im Vorteil.
Praxisbeispiel: Vom Auftrag zur dokumentierten Risikoeinstufung
Eine Klientin beauftragt ein Notariat mit dem Kauf eines Grundstücks.
Schon bei der Auftragserfassung prüft die zuständige Person in ACEO Business, ob die Tätigkeit GwG-relevant ist. Ein Fragebogen führt sie Schritt für Schritt durch die Prüfung. Ist der Auftrag relevant, zeigt ACEO Business die nächsten Schritte an.
Anschliessend wird die Risikostufe der Klientin erfasst. Sie basiert auf der Risikobeurteilung gemäss SRO-Formular. ACEO Business hält fest, wer die Einstufung wann und mit welcher Begründung vorgenommen hat.
Kommt die Klientin Jahre später mit einem neuen Auftrag, liegt die bisherige Einschätzung bereits vor. Sie kann übernommen oder neu beurteilt werden, und frühere Entscheidungen bleiben nachvollziehbar.
Wie ACEO Business Kanzleien unterstützt
ACEO Business integriert die GwG-Prüfung in den bestehenden Arbeitsablauf: im Auftrag und bei der zugehörigen Organisation. Separate Listen oder Insellösungen sind nicht nötig.
Geführte Prüfung statt Gesetzeslektüre
Der Fragebogen bildet die gesetzlichen Ausnahmen ab. Er ist in verständlicher Alltagssprache formuliert und unterstützt auch Mitarbeitende ohne vertiefte Kenntnisse des Gesetzestextes. Am Ende steht ein dokumentiertes Ergebnis:
- Nicht GwG-relevant: Die angewendete Ausnahme wird festgehal
- GwG-relevant: Die nächsten Schritte werden angezeigt.
- Unklar: Der Auftrag muss manuell geprüft werden.
So wird kein Auftrag auf unsicherer Grundlage eingestuft.
Die Risikostufe bleibt dort, wo sie hingehört
Bei GwG-relevanten Aufträgen wählen Sie die betroffenen Vertragsparteien aus und stufen jede einzeln ein. Die Risikostufe wird nicht beim Auftrag gespeichert, sondern bei der Organisation, also beim Stammdatensatz der Vertragspartei. So steht sie auch für künftige Aufträge zur Verfügung und unterstützt eine einheitliche Beurteilung.
Wer, wann, warum – jederzeit nachvollziehbar
Zu jeder Einstufung dokumentiert ACEO Business automatisch
- wer sie vorgenommen hat,
- wann sie erfolgt ist,
- auf welchen Antworten sie beruht.
Frühere Einstufungen werden nicht überschrieben und bleiben einsehbar. In der Organisationsansicht sehen Sie die aktuelle Risikostufe und alle GwG-relevanten Aufträge auf einen Blick.
Berichte, die im Ernstfall zählen
Die integrierten GwG-Berichte bieten eine Übersicht über alle eingestuften Geschäftsbeziehungen und alle GwG-relevanten Aufträge, jeweils mit Risikostufe, verantwortlicher Person, Datum, Begründung und individueller GwG-Nummer. Die Berichte lassen sich nach Abteilung filtern und dienen sowohl der internen Kontrolle als auch als Nachweis bei Prüfungen durch die SRO.
Bereit für die neuen Anforderungen
Mit der GwG-Revision steigen die Anforderungen an eine risikoorientierte Beurteilung und eine nachvollziehbare Dokumentation. ACEO Business verbindet Prüfung, Risikoeinstufung und Auswertung in einem durchgängigen Prozess, direkt dort, wo Ihre Kanzlei ohnehin arbeitet.
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